| Ländername | Irland, Éire, Ireland |
| Beste Reisezeit | Mai, Juni, Juli, August |
| Fläche | 69.797 km2 |
| Hauptstadt | Dublin |
| Bevölkerung | 5.149.139 |
| Sprache | Englisch |
| Staats-/Regierungsform | Parlamentarische Republik |
| Staatsoberhaupt | Präsidentin Catherine Conolly, seit Oktober 2025 |
| Regierungschef | Taoiseach (Regierungschef) Micheál Martin (Fianna Fáil), seit 23.01.2025 Koalitionsregierung aus Fianna Fáil ("Soldaten des Schicksals"), Fine Gael ("Familie der Iren") und einer Gruppe unabhängiger Abgeordneter |
| Außenminister | Helen McEntee seit 18.11.2025 (Fine Gael); Ressortzuständigkeit für Äußeres, Außenhandel und Verteidigung |
| Währung | Euro |
| Zeitzone | UTC±0, Greenwich Mean Time |
| Reiseadapter | G (D, M) |
| Kfz-Länderkennzeichen | EIR |
| ISO-3166 | IE, IRL |
| Internet-TLD | .ie |
| Landesvorwahl | +353 |
| Website | http://www.gov.ie/ |
| Reisepass & Visum | Nicht notwendig |
| Geeignet für | Kultur, Outdoor, Meer, Feiern |
Inlandsflüge werden eingeschränkt angeboten. Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Dublin Straßenbahnen.
Es herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer sollten entsprechend eingestellt sein.
Es gibt mautpflichtige Straßen, die Bezahlung erfolgt vor Ort (an Mautstationen in bar, per Kreditkarte) oder online über die Webseite von eToll.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
In Irland gelten strenge Waffengesetze. Die Einfuhr und das Mitführen folgender Waffen sind verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Elektroschockgerät, Schnappmesser und getarnte Messer.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar (siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen).
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- oder Debitkarten bzw. mobilen Endgeräten sind überall möglich, Barzahlungen in Geschäften und Restaurants jedoch zunehmend unüblich. Es ist möglich, dass Geldscheine mit größerem Nennwert, z. B. ein 100-EUR-Schein, nicht als Zahlungsmittel angenommen werden.
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Nach individueller Indikation ist eine Impfung gegen Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden.
Die medizinische Versorgung in Irland ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen:
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Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt vor, insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen. Gewaltkriminalität ist selten.
Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche kommen insbesondere auf unbewachten Park- oder Campingplätzen vor.
Es herrscht gemäßigtes Seeklima mit milden Wintern und häufigen, schnellen Wetterwechseln.
Insbesondere von September bis Dezember können vereinzelt ausgeprägte Tiefdruckgebiete mit Orkanstärke vom Atlantik nach Irland ziehen und durch Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Schäden in der Infrastruktur verursachen. Auch unter normalen Bedingungen sollten Kraft und Reichweite von Brandung und Wellen vor allem an der Atlantikküste nicht unterschätzt werden.
Inlandsflüge werden eingeschränkt angeboten. Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Dublin Straßenbahnen.
Es herrscht Linksverkehr. Scheinwerfer sollten entsprechend eingestellt sein.
Es gibt mautpflichtige Straßen, die Bezahlung erfolgt vor Ort (an Mautstationen in bar, per Kreditkarte) oder online über die Webseite von eToll.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
In Irland gelten strenge Waffengesetze. Die Einfuhr und das Mitführen folgender Waffen sind u.a. verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Elektroschockgerät, Schnappmesser und getarnte Messer.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar (siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen).
Landeswährung ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- oder Debitkarten bzw. mobilen Endgeräten sind überall möglich, Barzahlungen in Geschäften und Restaurants jedoch zunehmend unüblich. Es ist möglich, dass Geldscheine mit größerem Nennwert, z. B. ein 100-EUR-Schein, nicht als Zahlungsmittel angenommen werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein.
Eine Weiterreise in das Vereinigte Königreich, auch nach Nordirland, mit einem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist für deutsche Staatsangehörige nicht möglich. Daneben ist für die Einreise in das Vereinigte Königreich ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) erforderlich. Es gelten ggf. Ausnahmen für Personen mit Wohnsitz in Irland. Weitere Informationen zur Beantragung der ETA bietet die britische Regierung.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht mehr zur Reise verwandt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die irische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz des Verzichts auf Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Einwohner des Schengenraums benötigen bei Einreise nach Irland für die Einfuhr bestimmter verschreibungsfähiger Betäubungsmittel und/oder psychotroper Substanzen eine von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Da Irland nicht Teil des Schengenraums ist, gelten für die Einfuhr nach Irland jedoch zusätzlich die nationalen irischen Regelungen. Demnach ist bspw. die Einfuhr von medizinischem Cannabis nach Irland nicht gestattet.
Ausführliche Informationen bieten die irische Regierung und der deutsche Zoll.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die genauen Bestimmungen veröffentlicht das Department of Agriculture, Food and Marine.
Bei Hunden ist zu beachten, dass mindestens einen Tag und maximal fünf Tage vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird. Notfalls kann die Bandwurmbehandlung unverzüglich nach Einreise durch einen zugelassenen Tierarzt nachgeholt werden; der Nachweis ist den zuständigen Behörden nachzureichen.
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Nach individueller Indikation ist eine Impfung gegen Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden.
Die medizinische Versorgung in Irland ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Im Krankheitsfall wendet man sich mit der EHIC an einen praktischen Vertragsarzt des irischen Gesundheitsdienstes (General Medical Services oder GMS) und weist ihn darauf hin, dass man wie ein Versicherter des irischen Gesundheitsdienstes behandelt werden möchte ("I would like to be treated under the Irish Health Service.").
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist der irische Gesundheitsdienst. Nur in dessen Rahmen ist eine kostenlose Behandlung gewährleistet.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Hepatitis B | 1 | - |
| Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y | 2 | - |
[1] Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[2] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Ja | Ja | - |
| Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein | Ja/1 |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Österreich | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein | Ja |
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (der für den Aufenthalt gültige Reisepass wird jedoch empfohlen):
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufentalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen oder eines Erziehungsberechtigten, der einen anderen Nachnamen als der Minderjährige führt, sollten eine schriftliche Genehmigung des/der nicht mitreisenden Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Erziehungsberechtigung / das Verwandtschaftsverhältnis sollte durch Dokumente (Geburtsurkunde, Ehebescheinigung, Adoptionsnachweis) nachgewiesen werden können. Verschiedene Fluggesellschaften befördern jedoch allein reisende Minderjährige unter 14 Jahren auch dann nicht, wenn diese Genehmigung vorliegt.
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Genehmigung vom Department of Agriculture and Fisheries benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt verlangt.
2-3 Wochen, in einigen Fällen jedoch bis zu 8 Wochen, da die meisten Anträge in Dublin bearbeitet werden.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Irland aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie eine Immigrationserlaubnis beantragen und sich nach Erteilung von dieser registrieren lassen. Informationen über die Beantragung einer Aufenthaltsverlängerung und die Registrierung sind vom Department of Justice and Equality erhältlich.
Personen, die von außerhalb der EU oder der Schweiz kommen und ihren Aufenthalt in Irland verlängern wollen, müssen über ein gültiges Visum verfügen und eine Immigrationserlaubnis beantragen und sich nach Erteilung von dieser registrieren lassen. Die erfolgte Registrierung wird durch die Irish Residence Permit (IRP)-Karte nachgewiesen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Deutschland, Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 25 €.
Hinzu kommen 5 € Portogebühren bei postalischer Antragstellung.
Visumpflichtige Ehepartner und Familienmitglieder von EEA-Bürgern erhalten ihr Visum kostenlos.
Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für türkische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz besitzen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 70 CHF (einmalige Einreise); 117 CHF (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 30 CHF.
Hinzu kommen 7 CHF Portogebühren bei postalischer Antragstellung.
Visumpflichtige Ehepartner und Familienmitglieder von EEA-Bürgern erhalten ihr Visum kostenlos.
(a) 1 Online-Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Kopie aller Seiten des Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (per Verrechnungsscheck oder Überweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(f) Kopie des Mietvertrages oder Eigentumsnachweis oder Meldebestätigung (nicht bei Geschäftsreisen).
(g) Arbeitsbescheinigung/ Arbeitslosenbescheinigung/ Studienbescheinigung/ Schülerbescheinigung (kein Schülerausweis) sowie für Schüler/Studenten Nachweis einer Krankenversicherung.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszug der letzten sechs Monate. Achtung: einmalige, hohe Einzahlungsbeträge kurz vor Visumbeantragung werden nicht berücksichtigt)
(i) Einkommensnachweis (Nachweis der letzten drei Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigkeit letzter Steuerbescheid o. Ä.).
(j) Einladungsschreiben von Freunden / Familie.
Touristischer Aufenthalt:
(a) - (i) und
(j) Hotelreservierung.
Geschäftsvisum:
(a) - (i) und
(k) Einladungsschreiben der irischen Firma sowie ausführliches Entsendungsschreiben der deutschen Firma mit Bestätigung der Kostenübernahme.
Frankierter Einschreiben-Rückumschlag bei postalischer Beantragung.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Geldmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Mastercard, American Express und Visa werden in ganz Irland angenommen. Bei anderen Kreditkarten sollte vor der Reise beim Aussteller erfragt werden, ob sie als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Weitere Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Mo, Di, Mi und Fr 09.30-16.30 Uhr, Do 09.30-17.00 Uhr. Einige Banken haben auch am Samstagvormittag geöffnet. Die Öffnungszeiten können ja nach Größe und Lage der Bank variieren.
Folgende Artikel können (bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Irland eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren oder 250 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22 % (einschl. Sekt) (Personen ab 17 J.);
4 l Wein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Personen ab 15 Jahren) bzw. 215 € (Kinder unter 15 Jahren).
Milch und Milchprodukte rohes Gemüse, Heu und Stroh (auch, wenn es lediglich als Verpackungsmaterial dient). Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Anmerkung: EU-Bürger, die Waffen einführen wollen, müssen über den European Firearms Pass verfügen, um eine Sondergenehmigung beim Department of Justice oder beim Office of Public Works in Irland erhalten zu können.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
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