Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


USA

Steckbrief

USA - Fakten

LändernameVereinigte Staaten von Amerika, United States of America
Beste ReisezeitJanuar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember
Fläche9.826.675 km2
HauptstadtWashington, D.C.
Bevölkerung340.110.988
SpracheEnglisch
Staats-/RegierungsformPräsidentielles Regierungssystem
StaatsoberhauptDonald J. Trump, 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Amtsantritt: 21.01.2025, Republikanische Partei
Vertreter des StaatsoberhauptsJD Vance (Vizepräsident), Amtsantritt: 21.01.2025, Republikanische Partei
RegierungschefDonald J. Trump, 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Amtsantritt: 21.01.2025, Republikanische Partei
AußenministerMarco Rubio, Amtsantritt: 21.01.2025, Republikanische Partei
WährungUS-Dollar
ZeitzoneChamorro Standard Time Zone, Mountain Standard Time Zone, Alaska Standard Time Zone, Central Time Zone, Atlantic Standard Time Zone, Samoa Standard Time Zone, UTC+12, UTC+10, UTC-4, UTC-5, UTC-6, UTC-7, UTC-8, UTC-9, UTC-11, UTC-12
ReiseadapterA, B
Kfz-LänderkennzeichenUSA
ISO-3166US, USA
Landesvorwahl+1
Websitehttps://www.usa.gov/
Reisepass & VisumNotwendig

Geographie

Die USA sind flächenmäßig das drittgrößte Land der Erde. Zwei Gebirgssysteme, die Kordilleren im Westen und die Appalachen im Osten, begrenzen die inneren Ebenen. Die Kordilleren, gegliedert in Rocky Mountains und Pazifisches Gebirge, durchziehen das gesamte Land als gewaltige, bis zu 1700 km breite Nord-Süd-Barriere. Ihren höchsten Punkt erreichen sie in der Alaskakette, wo sie im 6194 m hohen Mount McKinley, der höchsten Erhebung ganz Nordamerikas, gipfeln. Weil die Nordamerikanische Kordillere ein erdgeschichtlich junges Gebirge ist, kommt die Erdkruste hier bis heute nicht zur Ruhe. Davon zeugen aktive Vulkane und Erdbeben. Die meisten Landesteile der USA haben kontinentales Klima. Wegen der Nord-Süd-Erstreckung der großen Gebirge sorgt Luftmassenaustausch zwischen Nord und Süd für große Temperaturschwankungen: Eisige Luft wird von Norden oder heiße Luft von Süden über weite Strecken transportiert. Das Gebiet der USA wartet mit zahlreichen geografischen Superlativen auf: Der relativ zu seiner Umgebung höchste Berg der Erde ist der Mauna Kea auf Hawaii, der sich rund 9000 m über dem Tiefseeboden erhebt. Der beeindruckende Grand Canyon ist mit einer Länge von 350 km und einer Tiefe von 1000–1800 m die größte Schlucht der Welt. Der größte Süßwassersee ist der Lake Superior (82 103 km²), einer der heißesten Orte das Death Valley (bis 56,7 °C, im Sommer häufig über 50 °C). Weltweit eine der höchsten Niederschlagsmengen verzeichnet Mount Waialeale auf Hawaii (12 547 mm im Jahresdurchschnitt).

Politik und Bevölkerung

Die Verfassung der präsidialen Bundesrepublik stammt aus dem Jahre 1787 und ist das älteste noch gültige Dokument dieser Art; 1791 wurde sie durch die Bill of Rights ergänzt. Der Präsident der USA ist zugleich Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Gewählt wird er alle vier Jahre. Seit 1951 kann er nur für eine zweite Amtsperiode kandidieren. Als Legislative fungiert der aus Senat und House of Representatives bestehende Kongress. Die Repräsentanten werden auf zwei, die Senatoren auf sechs Jahre gewählt. Die USA bestehen aus 50 gleichberechtigten Staaten und dem District of Columbia (D.C.) mit der Bundeshauptstadt Washington. Alle haben jeweils eine eigene Verfassung und ein eigenes Parlament aus zwei Kammern (Nebraska: eine Kammer) sowie einen gewählten Gouverneur. Das Parteiensystem besteht im Wesentlichen aus zwei Parteien: den Republikanern (Republican Party) und den Demokraten (Democratic Party). Die Bevölkerung besteht zu knapp 70 % aus Bürgern mit europäischen Vorfahren, zu rund 13 % aus Afroamerikanern, zu 13 % aus Hispanics und zu rund 5 % aus Asiaten. Seit 1820 sind mehr als 50 Mio. Menschen in die USA eingewandert. Allgemeine Landessprache ist das amerikanische Englisch, nur in New Mexico ist Spanisch zweite offizielle Sprache. Drei von fünf Amerikanern gehören einer religiösen Gemeinschaft an. Wichtigste Religionsgruppen sind Protestanten (57 %), Katholiken (21 %), Juden (6 %), Mormonen (4 %) und Muslime (2 %). Etwa 77 % aller US-Amerikaner leben in Städten. In der rund 800 km langen „Megalopolis“, die sich von Boston bis Washington erstreckt, leben auf nur 3 % der Staatsfläche rund 20 % der Bevölkerung.

Geschichte und Kultur

Besiedelt ist der Kontinent seit etwa 40 000 Jahren. Ab der ersten Hälfte des 16. Jh. drangen erst Spanier, dann Franzosen und Engländer von den Küsten aus ins Landesinnere vor und vertrieben viele Indianerstämme. Die englische Besiedlung Nordamerikas begann 1607, bis 1733 gab es entlang der Atlantikküste 13 eigenständige Kolonien. Der Streit mit England um die Steuerhoheit dieser Kolonien führte nach der „Boston Tea Party“ und der Unabhängigkeitserklärung (1776) zum Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (1775–83). Erst 1853 erreichte das Staatsgebiet (ausgenommen Alaska) seine heutigen Grenzen. Tief greifende Gegensätze zwischen den Bundesstaaten entluden sich, nachdem Abraham Lincoln, ein Gegner der Sklaverei, zum Präsidenten gewählt worden war. Die Südstaaten erklärten ihre Abtrennung von den Nordstaaten (Sezession). Zwischen 1861 und 1865 tobte ein blutiger Bürgerkrieg, 1863 erklärte der Präsident die Sklaverei für beendet, 1865 verhinderte seine Ermordung jedoch eine Aussöhnung zwischen Süd und Nord. Bereits Ende des 19. Jh. waren die USA führende Industriemacht. 1917 traten sie auf Seiten der Alliierten in den Ersten Weltkrieg ein, auf der Pariser Friedenskonferenz setzte Präsident Wilson die Schaffung eines Völkerbundes durch, die republikanische Kongressmehrheit verhinderte jedoch den Beitritt der USA und trieb die Regierung zurück in den Isolationismus. Die Rezession als Folge des Börsenkrachs (1929) endete erst mit der Lieferung von Kriegsmaterial an die Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Nach dem japanischen Überfall auf Pearl Harbor 1941 traten die USA in den Zweiten Weltkrieg ein. Nach Kriegsende standen sich die hochgerüsteten Supermächte USA und Sowjetunion mit ihren jeweiligen Verbündeten über vier Jahrzehnte im „Kalten Krieg“ unversöhnlich gegenüber. Der Bürgerrechtler Martin Luther King bewirkte in den 1960ern das Ende der Rassentrennung in den Südstaaten. Den islamistischen Terroranschlag vom 11. September 2001 empfanden die Amerikaner als größten Angriff auf ihr Land seit der Staatsbildung. Als Reaktion darauf griffen die Vereinigten Staaten mit ihren Verbündeten Afghanistan und den Irak an und stürzten die dortigen Regime. Nach dem Zerfall der Sowjetunion sind die USA die einzige Supermacht der Welt. Die amerikanische Kultur ist ein Spiegel der ethnischen Vielfalt. Die Spannweite reicht von den Zeugnissen früher Siedlungsgeschichte wie etwa den Höhlensiedlungen der Puebloindianer aus dem 11. Jh. über spanische Seefestungen und englische Hafenstädte bis zur französischen Altstadt von New Orleans. Weltweiten Einfluss gewann die amerikanische Kultur über das Medium Film. 1909 wurde in Los Angeles Hollywood gegründet, das rasch zum Inbegriff des Unterhaltungskinos wurde. Musikformen wie Jazz, Blues, Rock ’n’ Roll stammen aus Amerika.

USA - Geschichte

30 000–12 000 v. Chr.Urvölker aus Asien besiedeln über die Beringstraße Alaska
1492Christoph Kolumbus entdeckt die „neue“ Welt
4. Juli 1776Unabhängigkeitserklärung der 13 britischen Kolonien an der Ostküste
1803Die USA kaufen von Napoleon das Land westlich des Mississippi
1861–65Bürgerkrieg zwischen den Nord- und den Südstaaten
1872Yellowstone wird erster Nationalpark
1941Die USA treten in den Zweiten Weltkrieg ein
1967Sommer der Liebe in San Francisco
11. September 2001Terroranschläge auf New York und Washington, D. C.
2008Barack Obama wird als erster Schwarzer Präsident
2017–2021Präsident Donald Trump lässt Umwelt- und Naturschutz deutlich reduzieren
2023Schneereiche Winterstürme beenden eine lange Dürre im Westen

Klimadaten

Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.

Fairbanks, Alaska
San Francisco
Miami

Kommunikation & Adressen

Diplomatische Vertretungen

Die Konsulate/Honorarkonsulate in vielen Metropolen sind auf den Websites der Botschaften gelistet.

Deutsche Botschaft

4645 Reservoir Rd. NW | Washington, D.C. | Tel. 202 2 98 40 00 | germany.info/us-de

Österreichische Botschaft

3524 International Court NW | Washington, D.C. | Tel. 202 8 95 67 00 | austria.org

Schweizer Botschaft

2900 Cathedral Ave. NW | Washington, D.C. | Tel. 202 7 45 79 00 | eda.admin.ch/washington

Notruf

Fast überall in den USA gilt die gebührenfreie Notrufnummer 911. Im Zweifelsfall hilft immer der operator: 0.

Internet & WLAN

Vor allem in urbanen Zentren ist das Netz gut ausgebaut. Businesshotels verlangen mitunter 10–20 $ pro Tag, in vielen Hotels steht aber in der Lobby ein Computer zur kostenlosen Nutzung und es gibt WLAN (Wifi). Das gibt es auch kostenlos in Kettenläden wie Starbucks oder McDonald’s. Hotspot- Listen u. a. bei wififreespot.com

Telefon & Handy

Vorwahl nach Deutschland 011-49, nach Österreich 011-43, in die Schweiz 011-41, dann die Ortsvorwahl ohne die erste Null und die Rufnummer wählen. Vorwahl in die USA: 001.

Alle Telefonnummern in den USA sind 10-stellig, eine 3-stellige Vorwahl (area code) plus eine siebenstellige Nummer. Dies gilt für das Festnetz wie auch für Handynummern, die ebenfalls mit Ortskennzahlen beginnen und keine gesonderten Netznummern haben. Für Ferngespräche muss man zusätzlich 1 vorweg wählen. Der operator (man wählt die 0) hilft bei allen Fragen. In öffentlichen Telefonzellen kostet ein Gespräch 35 Cent bis 1 $. Hotels verlangen teils hohe Aufschläge. Gebührenfrei sind alle Nummern mit den Vorwahlen 1 800, 1 844, 1 888, 1 866 und 1 877.

Triband- und Quadhandys aus Europa funktionieren auch in den USA, aber nur in besiedelten Regionen und mit teils happigem Roaming-Aufpreis (bis 1,50 Euro/Min.). Mobilfunkanbieter bieten Sondertarife oder Zubuchoptionen für Daten an. Ansonsten „telefoniert“ man über das l oft kostenlose WLAN (Wifi) per WhatsApp oder Telegram. Günstig für Anrufe aus Telefonzellen und im Hotel sind die an Tankstellen und in kleinen Märkten erhältlichen l prepaid phone cards. Für eine längere Reise kann man vor Ort bei Netzbetreibern wie AT&T, Verizon oder T-Mobile auch eine amerikanische Prepaid-Sim-Karte kaufen.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Februar

Chinese New Year: Drachenparaden in den Chinatowns von San Francisco, New York und Los Angeles

Mardi Gras: Karneval mit Kostümparaden und Straßenpartys in New Orleans. mardigrasneworleans.com

Daytona 500: das Stockcar-Rennen. daytonainternationalspeedway.com

Mai

Kingman Fun Run: Oldtimer auf der Route 66 in Arizona. historic66az.com

Juni

Chicago Blues Festival: choosechicago.com/events

Red Earth Festival: indianische Tänze in Oklahoma City. redearth.org

Pride Week: Paraden in herrlich schrillen Kostümen in New York und San Francisco

Juli

Cheyenne Frontier Days: das älteste Rodeo Amerikas (cfdrodeo.com)

August

Maine Lobster Festival: Hummer satt in Rockland. mainelobsterfestival.com

Sturgis Rally: der Himmel für Harley- Fans. sturgismotorcyclerally.com

Indian Market: Indianerkunst in Santa Fe. swaia.org

September

Mountain Man Rendezvous: Reise in die Trapperzeit in Fort Bridger. fortbridgerrendezvous.net

World Chicken Festival in London, Heimatort von Kentucky Fried Chicken

Oktober

State Fair of Texas: Countrybands und mehr in Dallas. bigtex.com

Halloween: Kostümpartys und -paraden in New York, Hollywood, Key West

Dezember

Christmas Parades: Besonders schön in Santa Fe, New York, den Dörfern in Vermont und Colorado, den Häfen von New England und Florida

Feiertage

1. JanuarNew Year’s Day (Neujahr)
3. Montag im JanuarMartin Luther King Jr. Day
3. Montag im FebruarPresidents' Day
Letzter Montag im MaiMemorial Day (Heldengedenktag)
4. JuliIndependence Day (Nationalfeiertag)
1. Montag im SeptemberLabor Day (Tag der Arbeit)
2. Montag im OktoberColumbus Day (Native American Day)
11. NovemberVeterans Day
4. Donnerstag im NovemberThanksgiving Day
25. DezemberX-Mas/Christmas Day

Mobilität vor Ort

Auto

Das Straßennetz in den USA ist gut ausgebaut, die Überlandstraßen sind nach einem Nummernsystem klassifiziert. Höchstgeschwindigkeit: in Orten 35 Meilen/h (50 km/h), auf Landstraßen meist 55 Meilen/h (88 km/h), auf Autobahnen 65–75 Meilen/h (105– 120 km/h). Anschnallen ist Pflicht.

Die Verkehrsregeln gleichen denen in Europa. Ausnahmen: An Ampeln darf man auch bei Rot nach rechts abbiegen, auf Autobahnen auch rechts überholen. Schulbusse mit blinkender Warnanlage dürfen überhaupt nicht passiert werden – auch nicht aus der Gegenrichtung! Außerdem gibt es sogenannte 3-way- oder 4-way-stops, Kreuzungen mit Stoppschildern, an denen jedes Fahrzeug halten muss. Wer zuerst gehalten hat, darf auch zuerst wieder weiterfahren.

Bus & Bahn

Die Routennetze von Bus und Bahn sind für Sightseeing-Rundfahrten viel zu weitmaschig, größere Orte lassen sich aber gut erreichen. Die Bahngesellschaft Amtrak (amtrak.com) bietet auch Netzkarten an (USA-Railpass). Auf den Highways verkehren Fernbusse von Greyhound (greyhound.com) und Flixbus (flixbus.com).

Gepäckaufbewahrung

Ein später Flug, ein Zwischenstopp – manchmal möchte man den Koffer kurzfristig aufbewahren lassen. Vermittler wie bagsaway.com oder luggagehero.com helfen, ganz unkompliziert einen sicheren Ort zu finden.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Das Erste, was angenehm auffällt: Sogar in einfachen Coffeeshops werden die Gäste höflich empfangen und zu einem frisch gedeckten Tisch geleitet. Daher gibt es auch die Schilder „Please wait to be seated“.

Steaks & Hummer

Die klassische amerikanische Küche serviert nach wie vor meat and potatos – ist also schwer mit viel Fleisch. Aber es haben sich auch einige regionale Spezialitäten entwickelt: In Neuengland sind Fisch und Krustentiere ein Muss. Hummer (lobster) kommen dort zuhauf auf den Tisch. Im Süden dominiert das Southern Style Cooking: viel Reis, schärfere Gewürze, Huhn, Rippchen. Beliebt sind auch die BBQ-Restaurants, meist legere Holzbuden am Highway, für ihr würzig-rauchiges Fleisch. In Louisiana, wo die französischstämmigen Akadier siedelten, ist scharf gewürztes Cajun Cooking verbreitet und in New Orleans der karibisch inspirierte Creole Style mit sämigen Saucen und Fischeintöpfen.

In den Westernstädtchen der Rockies und in den Prärien wartet viel deftige Kost mit viel Fleisch. Aber die Steaks sind auch wirklich klasse: Egal ob Filet, fein gemasertes Ribeye Steak oder ein riesiges T-Bone Steak. Aber für ein solches mit mindestens 400 g Gewicht (und oft mehr) muss man schon richtig Hunger haben. Vor allem wenn noch eine baked potato und ein gebutterter Maiskolben hinzukommen. Leichtere Speisen gibt es dann wieder an der Westküste: Fisch und kreative kalifornische Küche mit bestem Gemüse und Früchten.

Küchen der Einwanderer

Amerikas Speisekarte ist so international wie seine Bevölkerung. Es gibt kein Nationalgericht, das nicht zu bekommen wäre. Preiswert und gut sind die vielen ethnischen Lokale. Ohne Übertreibung isst man in Amerika ebenso gut chinesisch, kubanisch, vietnamesisch oder mexikanisch wie in den ursprünglichen Ländern, wenn auch manchmal etwas im Geschmack angepasst. Die Portionen sind oft enorm – was dazu führt, dass man die Reste ganz selbstverständlich im doggy bag eingepackt bekommt und mitnehmen kann.

Fast Food regiert

Günstig sind die Ketten, die meist Hamburger, Hühnchen, Tacos und Pizza servieren. McDonald’s, Taco Bell, Kentucky Fried Chicken oder Pizza Hut haben alle Vor- und Nachteile der Gleichförmigkeit. Ob in Oregon oder in Georgia, überall ist die Speisekarte nahezu identisch. Günstig sind auch Sandwiches, die überall verkauft werden: im Supermarkt, im Drugstore, in Tankstellen, Delikatessläden und Coffeeshops. Fast Food findet man an jeder Ecke, dabei ist die Qualität durchaus nicht schlecht. Die besseren – und größeren – Hamburger servieren allerdings die Coffeeshops und kleinere Burgerketten wie Five Guys, Shake Shack oder In-n-Out Burger.

Fleischloses

Vegetarier und Veganer können im Hinterland Amerikas oft nur auf Nudeln und Salate ausweichen. Sonst ist es aber in den Städten und auch in den kleineren Orten der Küstenstaaten kein Problem, sich fleischlos, vegan oder auch glutenfrei zu ernähren. Vegetarische Omelettes, asiatische Gemüse-Reis-Gerichte, poke bowls und Fisch stehen auf der Karte, und es gibt hervorragende Sushi-Lokale, die oft preiswerter sind als in Europa. Immer mehr Restaurants und Deli-Feinkostläden setzen zudem auf Bioware, organic food, und beziehen auch ihren Fisch aus nachhaltigem Fang.

New American Cooking

Doch das ist kulinarisch noch nicht alles. Trend ist die New American Cuisine, die unter verschiedenen Namen übers ganze Land verbreitet ist. Gemeinsam ist allen Variationen, dass sehr leicht gekocht wird, so weit wie möglich mit frischen, regionalen Zutaten, und dass Rezepte und Gewürze aus verschiedenen Kulturen vereint werden (daher auch der Begriff fusion cuisine). In den 1970er-Jahren begann diese Kochrevolution an der Westküste als California Cuisine und hat seither ihren Siegeszug durch die USA erlebt: als Pacific Northwest Cuisine mit viel Fisch in Oregon und Washington oder als New World Cuisine mit karibischen und kubanischen Anklängen in Florida.

Es ist Essenszeit!

Die Aufteilung der Mahlzeiten ist für Reisende zeitlich gar nicht schlecht: Morgens und abends wird ausgiebig gespeist, mittags nur eine Kleinigkeit. Um sich für den Tag zu stärken, essen die Amerikaner meist ein großes Frühstück, das American Breakfast mit Eiern, Schinken oder Speck, Bratkartoffeln, Toast und Marmelade. Das kleinere Continental Breakfast besteht nur aus Kaffee, Toast oder einem süßen Kringel. Lunch ist meist nur eine kleine Mahlzeit, typisch dafür: soup ’n’ sandwich. Dinner ist dagegen – in ländlichen Regionen schon gegen 18 Uhr – wieder eine große Mahlzeit.

Überall wird zum Essen Eiswasser gereicht. Auch das Bier ist immer eiskalt – und wird dazu noch im tiefgekühlten Glas serviert. „Bud“ und „Coors“ sind die Hauptmarken; die oft sehr guten Ales, Pilsener und Weizenbiere der zahlreichen Microbreweries werden aber immer beliebter. Bier ist das beliebteste Getränk, aber in den Bars (erst ab 21 Jahre) werden auch fabelhafte Cocktails gemixt: Klassiker wie Manhattans oder Margaritas, dazu Exotischeres wie Schoko-Martinis oder Mai-Tai. Amerika produziert zudem ausgezeichnete Weine: Chardonnays, Pinot Noirs und Sauvignons aus Kalifornien, Merlots und Pinot Gris aus Oregon und Washington, aber auch aus Virginia oder Texas.

Service rund um die Uhr

Kellner arbeiten meist ohne Grundgehalt. Daher gilt ein Trinkgeld (tip) von 15 bis 20 Prozent als normal. Man lässt es in bar auf dem Tisch liegen oder zählt es auf der Kreditkartenrechnung dazu. Aber Achtung: In manchen Touristenzentren setzen die Restaurants den tip gleich mit auf die Rechnung.

Nur wenige Restaurants haben einen Ruhetag – serviert wird meist sieben Tage die Woche, durchgehend von 11 bis 22 Uhr. Dazu gibt es in den Städten und an den Highways auch Restaurants und Ketten wie Denny’s, IHOP oder Perkins, die 24 Stunden geöffnet sind. Auch Supermärkte haben meist ein Deli, eine Delikatesstheke mit Salaten, Sandwiches und warmen Gerichten – ideal für Picknickbedarf.

Trinkgeld

In den Restaurantpreisen ist kein Bedienungsgeld enthalten. Kellner bekommen daher 15–20 Prozent Trinkgeld (tip) vom Endpreis. In Hotels rechnen die Gepäckträger (bell boys) mit mindestens 2-3 $ pro Gepäckstück. Und auch das Zimmermädchen freut sich über 2–5 $ pro Nacht.

Immer günstig, immer gut

Shopping ist Volkssport in den USA, und der Kunde ist hier wirklich König. Auch wer nichts kauft, wird mit einem freundlichen „Please come again“ verabschiedet. Schuhe, Freizeitklamotten und Sportartikel wie Golf- und Tennisschläger, Kosmetik oder auch Vitaminpillen sind in Amerika meist günstiger. Je nach Dollarkurs können auch Elektronikgeräte wie I-Phones preiswerter sein, allerdings kann es später bei Garantieansprüchen Probleme geben.

Auf leisen Sohlen

Die Sioux und andere Stämme im Norden fertigen Mokassins, Perlenstickereien und Lederarbeiten. Die Pueblo- Indianer in New Mexico stellen großartige Keramik her. Die Navajo in Arizona sind bekannt für ihre Webteppiche, für Silber- und Türkisschmuck und Sandbilder, die Hopi für kunstvoll geschnitzte Kachina-Puppen. Am besten ist, indianische Souvenirs direkt im Reservat bei den Künstlern zu kaufen. Gute, gesicherte Qualität bieten aber auch die gift shops der Museen, renommierte Galerien und im Südwesten auch die trading posts am Rand der Reservate.

Made in America

T-Shirts und Baseballkappen sind natürlich überall im Angebot - oft allerdings „Made in China“. Aber es gibt auch Authentisches. Alles, was mit der Cowboykultur zusammenhängt, kommt meist aus Amerika: Stetson- Hüte, handgefertigte Stiefel oder Gürtelschnallen etwa. Beliebt sind auch andere Produkte der Regionen: Kaktusmarmelade aus Arizona oder kleine Kakteen (in Gärtnereien gezogen), Süßigkeiten mit Pecan-Nüssen aus den Südstaaten, Ahornsirup aus Neuengland, beef jerky (eine Art Dörrfleisch) oder Chilisaucen aus New Mexico. Oder wie wäre es mit dem Samenkorn eines Redwood-Baums aus Kalifornien?

An Wochenenden finden in vielen kleineren Orten mit künstlerischem Flair vor allem in Kalifornien und Neuengland sogenannte arts and crafts fairs statt. Auf diesen Kunsthandwerksmärkten bekommt man – neben viel Kitsch – auch hübsche Töpferwaren, Schmuck, Kleinskulpturen und andere Mitbringsel von regionalen Künstlern.

Billig, billig

Outletcenter nutzen die günstigen Mieten und Personalkosten im Hinterland entlang der großen Interstate- Autobahnen und verkaufen Produkte zahlreicher Markenfirmen zu Discountpreisen. Zwar sind die Waren manchmal zweite Wahl oder aus der Kollektion des letzten Jahrs, aber bei deutlich reduzierten Preisen stört das wenig. Tipp: Oft gibt es bei der Information des jeweiligen Outlets Coupons für weitere Discounts.

Weekend-Treffs

Klimagekühlt und riesig sind die Shopping Malls Amerikas – und immer ist irgendwo ein sale, ein Ausverkauf. An den großen Feiertagswochenenden greift die Reduzierungswelle auf fast alle Geschäfte über – und der Einkaufsbummel schlägt dann leicht in Kaufrausch um.

Für die Amerikaner sind diese Konsumpaläste aber auch Treffs, wo man am Wochenende die Zeit verbummelt, wo sich Jugendliche ebenso treffen wie Senioren. Entsprechend voll sind dann die food courts – eigene Hallen in den Malls mit Fast-Food-Lokalen und Imbissständen.

Öffnungszeiten

Läden sind meist 10–18 Uhr geöffnet, Shoppingmalls 10–21 Uhr, Supermärkte teils rund um die Uhr. Viele Museen sind montags geschlossen.

Nackt baden

FKK und oben ohne sind im prüden Amerika strikt verpönt – und die Polizei kommt schnell.

AppetizersMain CoursesDessertsDrinks

Clam or fish chowderCremige Suppe mit Muscheln oder Fisch und Gemüse
Caesar saladRömersalat mit Anchovis-Parmesan-Dressing und Croûtons
Nachos with guacamoleMit Käse überbackene Mais-Chips, dazu Avocadocreme
BLT sandwich Sandwich mit Speck, Salat und Tomate
Prime rib with horseradish sauceDicke, sehr zarte Rinderbratenscheibe mit Meerrettich
Filet mignon with garlic mashed potatoesFiletsteak, dazu Kartoffelbrei mit geröstetem Knoblauch
Sirloin steak with corn on the cobLendensteak mit Maiskolben
Seared tuna with sesame crustGebratener Thunfisch in Sesamkruste
Cajun blackened fish with gritsScharf angebratenes Fischfilet mit Maisgrütze
Turkey with stuffing, yms and cranberry sauceTruthahn mit Füllung, Yamswurzeln und Preiselbeersauce
Pumpkin pie with whipped creamKürbiskuchen mit Schlagsahne
New York cheesecakeKuchen aus Frischkäse und Sahne
Pancakes with maple sirupPfannkuchen mit Ahornsirup
Ipa microbrewHopfiges Ale (India Pale Ale) aus einer Kleinbrauerei
Wine coolerWeinschorle mit Fruchtsaft oder Limonade
Strawberry margaritaCocktail aus Tequila, Erdbeeren, Limettensaft, Triple Sec und Eis

Stichworte

Drive-In & Drive-Thru

Die Amerikaner leben in ihren Autos. Auf dem Weg zur Arbeit wird Kaffee getrunken, Schminke aufgelegt und auch mal der Bart gestutzt. Die Industrie hat sich auf die mobile Lebensweise eingestellt: Schon 1933 gab es die ersten Drive-in-Kinos, wenig später Drive-in-Restaurants. Heute geht’s noch schneller: Drive-Thru heißt die Devise. Man fährt nur noch vor, holt sich Kaffee, Burger oder Tacos, hebt vom Auto aus an der Bank Geld ab oder gibt die Hemden in die Reinigung. Und in Las Vegas gibt es sogar eine Drive-thru-Kapelle für die ultrafixe Trauung.

Ur-Amerikaner

Die Vorfahren der Indianer, der Native Americans, kamen vor 15 000 bis 30 000 Jahren aus Asien über die Beringstraße. Sie lebten von der Jagd, dem Fischfang und der Landwirtschaft. Aber sie verfügten weder über eine Schrift, noch bearbeiteten sie Metall. So konnten sie außer Namen von Flüssen und Gebirgen wenig hinterlassen. Anfängliche Freundschaft zu den Eroberern und Siedlern aus Europa wich bald der Feindschaft. Zwangstaufen, Vertragsbrüche und eine geradezu systematische Ausrottung hörten erst auf, als die meisten überlebenden indigenen Amerikaner in Reservate verdrängt worden waren.

Dort leben heute noch viele, misstrauisch, kulturell zerrissen. Keine Volksgruppe der Vereinigten Staaten ist weniger integriert. Manche von ihnen leben in den Slums der Großstädte oder in ärmlichen Reservaten. Vielen Stämmen geht es aber jetzt zumindest finanziell besser, denn sie dürfen im Reservatsland legal Kasinos öffnen. Etwa die Pequot in Connecticut, die mit dem Foxwoods Casino das größte Glücksspielzentrum der Welt betreiben. Die Spieler, die im Kasino ihr Geld verlieren, sind meist Weiße – eine späte Rache des roten Mannes.

Flagge zeigen

Mit wehender Fahne und Trommelwirbel: Amerikaner lieben ihr Land. Rally around the flag heißt das Phänomen, dass sich in der Stunde wirklicher oder vermeintlicher Not alle um die Fahne sammeln. Kein Parteitag ohne Fahnenmeer, kein Baseballspiel ohne Flaggengruß und Absingen der Nationalhymne. Ein Klavier, auf dem populistische Politiker gerne spielen und „America first“ fordern. Vor allem in stramm republikanischen Staaten wie Arizona, Texas, Utah oder West Virginia zeigen die Bürger ihren Stolz auf Amerika. In puncto Patriotismus verstehen die Amerikaner keinen Spaß, mögen sie keine Kritik hören. „Right or wrong“, heißt der Spruch, „it’s my country.“

Nachhaltigkeit

Umweltschutz in den USA scheint paradox: In manchen Bundesstaaten werden auf eine Getränkedose 0,15 Dollar Pfand erhoben, und die Strafe für das Wegwerfen von Abfall auf der Straße beträgt 500 Dollar. Aber, anderswo, etwa in Hanford im Staat Washington, wurde bei der Plutoniumherstellung für Bomben derart gepfuscht, dass ganze Landstriche radioaktiv strahlen.

Die USA haben im Umweltschutz nicht den besten Ruf – und das nicht erst, seit Präsident Trump das Paris-Abkommen aufkündigte. Andererseits ist z. B. Kalifornien schon lange führend bei neuen Abgasnormen für Autos oder führte schon in den 1970er-Jahren bleifreies Benzin ein. Unter Präsident Biden wurden 2023 mehr als 4 Mrd. Dollar in Programme für saubere Energien investiert. Tesla revolutioniert den Markt für Elektroautos, Google arbeitet an autonom fahrenden Autos. Alle sind dabei. Nachhaltigkeit, sustainability, ist das Schlagwort der Ökoszene.

San Francisco verbot bereits 2007 als erste Stadt Amerikas alle Plastiktüten. Viele Restaurants servieren Fisch nur aus nachhaltigem Fang – Wissenschaftler des Monterey Bay Aquarium geben dafür eine ständig kontrollierte Liste heraus. Öffentliche Gebäude und auch Hotels werden immer häufiger nach sog. LEED standards gebaut. LEED steht für „Leadership in Energy and Environmental Design“, das besonders strikte Regelwerk des US Green Building Council (usgbc.org).

Freizeitdrogen

Drogen sind leicht und vielerorts erhältlich. Daher die Warnung: Viele Amerikaner halten die Rauschgiftsucht für das Problem Nummer eins, und entsprechend hart greift die Polizei durch. Nur bei Marihuana begann in jüngster Zeit ein Politik- und Meinungswechsel: So wurde 2012 in den Staaten Colorado und Washington der Konsum von Marihuana legalisiert. Kalifornien und fast 40 weitere Staaten folgten seitdem. Das bedeutet man darf kleine Mengen von recreational marijuana besitzen, auch selbst anbauen und im privaten Bereich konsumieren. Wie bei Alkohol gilt die Altersgrenze von 21 Jahren. Flughäfen und Landesgrenzen sind nach wie vor Off-limits für Marihuana.

Krank & frei

Die 50 Bundesstaaten der USA dürfen vieles selbst bestimmen, etwa im Erziehungswesen oder im Strafrecht. Manche praktizieren auf lokaler Ebene direkte Bürgermitbestimmung durch Versammlungen (town meetings), in denen über den städtischen Haushalt entschieden wird. Gängig ist aber überall das Misstrauen gegen jedwede Regierung, das besonders in den dünn besiedelten Staaten des Westens ausgeprägt vorhanden ist. Das geht so weit, dass sogar eine Pflicht zur Krankenversicherung als Eingriff in die Freiheit gesehen wird. Man will keine Einmischung des Staats – und vor allem möglichst wenig Steuern zahlen. Oft bestimmen Volksentscheide über wichtige Themen wie jüngst die Freigabe von Marihuana.

Tütendrinks

Ein Bauarbeiter, der auf offener Straße eine Bierdose an die Lippen setzt? Undenkbar in Amerika. Doch was machen die Männer da, die mit den braunen Papiertüten? Sie trinken Bier. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist zwar verboten. Ist die Dose aber im brown bag, dann bemerken sie anscheinend weder der Allmächtige noch das Auge des Gesetzes. Hintergrund: der Puritanismus. Jeder Bundesstaat, manchmal sogar ein einzelner Landkreis, hat eigene Spirituosengesetze. „BYO“, heißt es mancherorts: bring your own! Die Gaststätte serviert Gläser, das Getränk bringt man selber mit. Verkauft wird der Alkohol – außer in völlig „trockenen“ Bezirken – meist in Liquor Stores oder Package Stores.

Hispanics

Sie sind überall, mähen Rasen, reinigen Tische im Restaurant, reparieren Autos. Sie sind die Einwanderer aus dem Süden – legal und illegal. Sie halten die Wirtschaft Amerikas am Laufen mit ihren billigen Löhnen, egal was die Politiker in Washington als populistische Parolen gegen sie ins Feld führen. Hispanics werden sie genannt, weil sie längst nicht mehr nur aus Mexiko kommen, sondern aus dem ganzen armen Mittelamerika. Vor allem als Wanderarbeiter in Kalifornien und in Großstädten wie Denver, Chicago oder Miami spielen sie eine wichtige Rolle – oft auch als längst eingebürgerte, arrivierte Rechtsanwälte, Lehrer oder Ladenbesitzer. In Miami sind sie mit 70 Prozent (viele davon Kubaner) sogar die weitaus größte Bevölkerungsgruppe, aber auch in Los Angeles leben 40 Prozent Hispanics.

Oh Gott!

Eine der meistgestellten Fragen bei neuen Bekanntschaften in den USA lautet: „Which church do you belong to?“ Baptisten, Methodisten, Episkopale, Latter-day Saints (Mormonen), Juden, Katholiken, Moslems – die Vielfalt hat mit der Einwanderungsgeschichte zu tun, aber auch damit, dass Staat und Kirche wirklich strikt getrennt sind. Ein Geistlicher muss schon zusehen, dass er sein Gotteshaus voll bekommt. Die Kirchen werden ausschließlich von den Spenden ihrer Gläubigen finanziert. Der Staat gibt keinen Cent dazu. Da liegt der Gedanke für den Seelsorger, seinen Glauben marktschreierisch als den einzig wahren anzupreisen, nicht fern – für die umsorgte Seele aber auch nicht, es interessehalber mal mit einer anderen Kirche zu probieren.

Gay pride

Mit den „Stonewall Riots“ in der Christopher Street in New York begann 1969 die Schwulenbewegung ihr weltweites Coming-out. San Francisco wurde 1978 nach dem Mord an Harvey Milk, dem ersten schwulen Stadtrat, zur Symbolstadt des schwulen und lesbischen Stolzes. Gay pride und schrille Paraden dazu gibt es längst in vielen Städten. Heute findet die Bewegung ihre Fortsetzung im Kampf für die Rechte von Transgender-Menschen und anderen Minoritäten. Ein zunehmend schwierigerer Kampf, denn die republikanisch-konservativen Kräfte im Land werden immer lauter.

Sportkult

Nordamerika ist sportverrückt. Die vier Nationalsportarten American Football, Baseball, Basketball und Eishockey werden als Gladiatorenspektakel inszeniert. Ligaspiele, die gern bombastische Bezeichnungen wie „World Series“ tragen, bannen das ganze Land vor die Fernsehschirme der Sportsbars. Körperkult und Narzissmus zeichnen Rollerblader, Jogger und Bodybuilder aus. Aber einfach so radeln oder durch die Gegend laufen ist nicht: Sport wird mit großem Ernst betrieben. Radfahrer trainieren auf dem neusten Titan-Rennrad, Läufer tragen nach neusten Erkenntnissen entwickelte Schuhe, und das Fitnesscenter hat die neusten Geräte.

Hinterwäldler

Die Sonne brennt, und wer unter ihr arbeiten muss, der wird sich ihr, anders als Sonnenanbeter am Strand, nicht schutzlos ausliefern. Also Baseballkappe auf, T-Shirt an. Der Nacken wird trotzdem rot, die Arme von knapp über den Ellbogen hinab auch. Und schon ist man ein Redneck, also einer, der draußen arbeitet, typischerweise ein Farmer. Der Volksmund hat aber noch mehr aus dem Redneck gemacht: engstirnige Trumpwähler mit aufgemotzten Autos, Hinterwäldler eben.

Ranger-Revier

Die gut 60 Nationalparks der USA sind die ältesten, die weitläufigsten und die bestgehüteten der Welt. Berühmte Parks wie der Grand Canyon oder der Yosemite National Park sind allerdings chronisch überlaufen – aber nur an den touristischen Ballungspunkten. Das Hinterland ist ruhig und die Natur so unberührt wie kaum in einem anderen industrialisierten Land. Ein Heer von park rangers sowie von engagierten Naturschützern wacht über die National Parks, zu denen noch gut 400 weitere Schutzgebiete zählen: National Monuments und National Historic Parks ebenso wie National Seashores (Küstenabschnitte) und National Recreation Areas (Erholungsgebiete mit Zelt- und Picknickplätzen). Bundesstaaten und Gemeinden folgten dem vor 150 Jahren aufgekommenen Schutzgedanken und stellten ihrerseits State Parks oder County Parks unter Schutz.

Alles bio!

Das Zauberwort heißt „organic“, am besten sogar „certified organic“, also Bioware mit Prüfstempel. Schon seit den Hippie-Tagen ist Kalifornien Vorreiter der heute immer stärker anschwellenden Ökowelle in Amerika. Mittlerweile richten viele Städte im ganzen Land wöchentliche Bauernmärkte aus, Farmers Markets, zu denen oft nur certified farmers zugelassen sind. Fast 10 000 Märkte gibt es mittlerweile. Einen Überblick gibt outwriterbooks.com/open-air/index

Ihr ökologisch angebautes Müsli kaufen die Amerikaner im Health Food Store, einer Art Reformhaus. Aber auch Supermärkte bieten immer mehr Ökoware an. Dazu gibt es große Bioketten wie Whole Foods oder Trader Joe’s (traderjoes.com), die vom kalifornischen Biowein bis zum Sushi aus nachhaltigem Fang ökologisch korrekte Produkte anbieten. Verblüffend: Whole Foods gehört zu Amazon – und Trader Joe’s zu Aldi!

On the road

Den Führerschein gibt es in Amerika meist schon ab 16 Jahren. Und das ohne große Fahrschulausbildung: Die Eltern lernen die Kinder an – und geben so ihr eigenes, oft schlampiges Fahrverhalten weiter. Teenager sind daher oft schlechte Fahrer. Generell sind US-Amerikaner im Umgang mit Karten ungeübt, kennen selten die Strecken von einem Ort zum anderen. Ein paar Tipps für unterwegs:

1. Interstate Highways sind langweilig und in Stadtnähe häufig verstaut. Parallel gibt es meist eine ruhige Landstraße, auf der man mehr sieht. Ausnahme: In Großstädten ist man auf Interstates meist schneller und bequemer unterwegs als auf Stadtstraßen.

2. Instinkt ist gut beim Autofahren. In den USA folgte die Stadtentwicklung – umgekehrt zu Europa – dem Straßenbau. Was logisch erscheint, ist es meist auch. Ausnahme: Namen wiederholen sich scheinbar, z.B. Lincoln Road, Lincoln Street etc.

3. Navi, Karten und Reiseführer sind hilfreich, Abenteuer und die Fahrt ins Unbekannte spaßiger. Ausnahme: Verödete Stadtstraßen führen mitunter in gefährliche Slums.

Waffenwahnsinn

Nie wird ein Europäer den Waffenwahn der US-Amerikaner verstehen. Und wohl nie wird ein Politiker in den USA die Macht der National Rifle Association (NRA) brechen, eines Vereins, der etwa das Verbot von Sturmgewehren für Privatleute als Eingriff in die Grundfreiheiten verdammt. Fast 50 000 Menschen kommen jedes Jahr in den USA durch Schusswaffen ums Leben. Auch, weil es so außerordentlich leicht ist, sich einen Revolver oder ein Gewehr zu kaufen. Doch das Recht auf den Besitz von Waffen wird in den Vereinigten Staaten durch die Verfassung geschützt – 390 Mio. sind in Privatbesitz. Immer noch sehenswert zum Thema ist der Film „Bowling for Columbine“ von Michael Moore.

Bloss nicht!

Im Halteverbot parken

No parking heißt genau das. Nichts tut die Polizei lieber als abzuschleppen – vor allem, wenn man vor einem Hydranten steht. Eine herrliche Einnahmequelle. 100 $ oder mehr – in bar – fürs Schleppen, plus Strafe.

Alles wörtlich nehmen

„Kommt doch mal bei uns vorbei“ – Amerikaner sind mit solchen Einladungen schnell zur Hand. Doch meist ist es nur dahingesagt und der „Gastgeber“ wird gehörig staunen, wenn man überraschend bei ihm auftaucht.

An falscher Stelle witzig sein

Nämlich bei der Grenzkontrolle, bei Security-Checks an Flughäfen oder an den Eingängen von öffentlichen Gebäuden. Witzig gemeinte Sprüche über Geheimfächer im Koffer oder Bomben in den Socken werden von den Beamten als gar nicht lustig angesehen. An Flughäfen sind solche Witze sogar strafbar.

Den Pass im Hotel lassen

Nicht weil er dort geklaut würde, sondern weil man ihn immer wieder braucht: Mal fragt der Barmann in der Kneipe, mal der Tankwart beim Kauf von Zigaretten oder Alkohol. Ohne „ID“, Identifikation, geht nichts.

Drink & Drive

Ein oder zwei Drinks sind okay, da kann man ruhig noch mit dem Auto zurück ins Hotel fahren. Vollkommen falsch! Meist gilt zwar eine Grenze von 0,5 Promille, doch bei einem Unfall zahlt dann die Versicherung nicht und die Richter verhängen oft drakonische Strafen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Reiseinfos

siehe

Einreise und Zoll/Visum/ESTA

Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.

  • Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.

Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.

  • Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.

Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, "No turn on red".
Wenn an Kreuzungen "All way-Stoppschilder" stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Das Rechts-Überholen ist in den in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.

  • Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
  • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
  • Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.

In den existiert kein einheitliches Mautsystem. Wichtige Autobahnen (durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig.

  • Informieren Sie sich über anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, bei Ihrer Mietwagenfirma.

Strafzettel (tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den können bei Problemen mit in den ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.

  • Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den.

Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre.

  • Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss, siehe Führerschein.

Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen -Aufenthalten - stets möglich.

In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein - in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein - Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.

  • Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.

Touristische Reisen unmittelbar zwischen den und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.

Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen ein Visum beantragen. Eine Einreise mit ESTA ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.

Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den und Kuba durchführen.

Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.

Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, auch im Touristiksektor, wurden von den mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.

siehe

Einreise und Zoll/Visum/ESTA

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.

Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.

  • Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
  • Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
  • Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.

Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.

Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.

Rauchverbote sind in den weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.

  • Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.

Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil - nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.

  • Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
  • Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
  • Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.

In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.

  • Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.

Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.

  • Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.

Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.

  • Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.

Sexuelle Handlungen mit Prostituierten sind in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.

Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.

US-Behörden setzen die Aufenthaltsgesetze konsequent um. Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (Overstay) halten die US-Behörden Betroffene bei Kontrollen fest und fordern sie zur unmittelbaren Ausreise auf (direkte Zurückweisung an der Grenze). Spätere Visaanträge oder Einreisen werden abgelehnt oder es werden Einreisesperren verhängt, siehe Einreise und Zoll - Visum. Vergleichbare Maßnahmen werden bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (unabhängig von deren Umfang) ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ergriffen.

  • Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
  • Nehmen Sie keine Arbeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis auf - auch nicht unentgeltlich oder in geringem Umfang.
  • Reisen Sie freiwillig aus, falls Sie die gewährte Aufenthaltsdauer überschritten haben sollten, und zwar vor Tätigwerden der US-Behörden. Dies ist in der Regel straffrei möglich, sofern keine sonstigen Vergehen vorliegen. Ansonsten drohen Festnahme und Abschiebung.

Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist - gegen Gebühr - auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.

Gesundheit

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte aufgrund aktueller Ausbrüche ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Die medizinische Versorgung in den ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind über die zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Denguefieber kann durch tag- und dämmerungsaktive Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden, aktuelle Fallzahlen bietet die .

Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen Östliche Pferdeencephylitis betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden und zu einer Gehirnentzündung führen. Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die .

West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten durch tagaktive Mücken übertragen werden.

  • Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Die in den vorwiegend in den nördlichen und östlichen Staaten von April bis September vorkommende Erkrankung Borreliose wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Hantavirus-Infektionen werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen, aktuelle Fallzahlen bietet die . Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Füchse, Stinktiere und Waschbären. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Wildtier oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. Die Kosten für Tollwut-Immunglobulin sind sehr hoch (bis über 20.000 USD).
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Hinweis auf landestypische Gegebenheiten.

  • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

22.02.2026

Letzte Änderungen:
Aktuelles - Wintersturm USA
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954 und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956
Aktuelles
Wintersturm USA
Entlang der Ostküste der USA hat ein heftiger Wintersturm zu starkem Schneefall, Eisregen und erheblichen Einschränkungen der Infrastruktur geführt. Mehrere tausend Flüge wurden gestrichen. In einigen Bundesstaaten gilt der Notstand. Es kann regional zu temporären Versorgungsengpässen kommen. Viele öffentliche Einrichtungen bleiben geschlossen.


Sicherheit
Terrorismus
In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit weiterer Anschläge hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Auch angesichts der Lage in Gaza und dem Nahen Osten warnen US-Behörden aktuell vor einer erhöhten Anschlagsgefahr in den USA.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang vor allem der schweren Gewaltkriminalität in amerikanischen Großstädten zu verzeichnen, wobei die Belastung durch Gewaltkriminalität insgesamt immer noch größer ist als in deutschen Großstädten. Zudem besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt.
Demonstrationen/Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden
In verschiedenen Städten kommt es immer wieder zu Demonstrationen mit teils auch gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Seien Sie wachsam und halten Sie sich von Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, fern.
• Beachten Sie die bestehende Ausweispflicht in mehreren Bundesstaaten, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente: Anmerkungen.
• Verhalten Sie sich ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und lokalen Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und öffentlichen Verkehrsmitteln.
In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, sodass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch zu Amokläufen kommt.
• Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten.
• Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe).
• Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf bzw. speichern Sie sie elektronisch. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Lassen Sie nichts in geparkten Fahrzeugen zurück, auch nicht auf anscheinend sicheren, bewachten Parkplätzen.
• Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Achten Sie auf Ihre Wertsachen, verschließen Sie Ihre Taschen.
Natur und Klima
Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.
Busch- und Waldbrände
Von Juni bis Dezember, aber auch über diesen Zeitraum hinaus, kommt es insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
• Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
• Die Webseite und kostenlose App „Watch Duty“ ist eine schnelle und hilfreiche Informationsquelle.
• Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
• Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Wirbelstürme und Tornados
In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Zusätzlich zu kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden stellen die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen eine große Gefahr dar.
In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
Die US-amerikanischen Außengebiete Guam und die Nördlichen Marianen im Pazifik sind öfters von Taifunen betroffen.
Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht im Frühjahr und Sommer eine erhöhte Tornadogefahr.
• Verfolgen Sie insbesondere in den genannten Gebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
• Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
• Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Kälte und Schneestürme
In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.
• Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
• Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis
Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch-Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen. Zuletzt kam es 2024 in Kalifornien zu einem Erdbeben der Stärke 7,0.
Auch im Südwesten von Puerto Rico kam es 2020 zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab Todesopfer und Verletzte. Die Beben verursachten teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.
• Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
• Seien Sie dort besonders vorsichtig.
• Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.
In den USA gibt es zahlreiche noch aktive Vulkane, u.a. in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Marianen, aber auch in den Bundesstaaten Washington (Mount St. Helens) und Oregon (Mount Hood). 2022 kam es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Mauna Loa; der Vulkan Kilauea ist seit 2024 wieder aktiv.
Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
• Seien Sie bei Ausflügen auf Vulkane besonders vorsichtig und unternehmen Sie diese nicht ohne ortskundigen Führer.
• Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums und des USGS Earthquake Hazards Program vertraut.
• Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Algen
In Teilen Floridas sowie am Golf von Mexiko kann es saisonal zu erhöhten Konzentrationen von Rotalgen kommen. Die Wasserblüte kann zu Atemwegskomplikationen führen und verursacht darüber hinaus vielerorts massives Fischsterben. Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen zu Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz führen.
• Informieren Sie sich ggf. bei der Florida Fish and Wildlife Conservation Commission über die aktuelle Lage und aktuell betroffene Strände.
• Beachten Sie ggf. die grundsätzlichen Informationen des National Ocean Service.
• Folgen Sie stets den Hinweisen lokaler Behörden.
Reiseinfos
siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsmittel
Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.
• Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.
• Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.
Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Das Rechts-Überholen ist in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.
• Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
• Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
• Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Gebührenpflichtige Verkehrswege
In den USA existiert kein einheitliches Mautsystem. Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig.
• Informieren Sie sich über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.
Strafzettel
Strafzettel (sog. tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA können bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.
• Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.
Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen
Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre.
• Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss, siehe Führerschein.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog. punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den USA sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.
Führerschein
In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.
• Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.
Reisen nach Kuba
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien https://cu.usembassy.gov/services/traveling-to-cuba/ fällt. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.
Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen ein Visum beantragen. Eine Einreise mit ESTA ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.
Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.
Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, auch im Touristiksektor, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.
• Kontaktieren Sie im Zweifelsfall vor Ihrer Reise die zuständige Auslandsvertretung der USA.
• Führen Sie über Ihre Kubareise von den USA aus genau Buch. Vermerken Sie vor allem die Reiseroute mit Zeiten, Aktivitäten, Kontakten etc.
• Sammeln Sie entsprechende Belege.
• Legen Sie Ihre Notizen auf Verlangen den US-Behörden vor.
• Machen Sie keine Geschäfte mit Firmen, die auf der entsprechenden Liste der US-amerikanischen Behörden stehen.
• Informieren Sie sich über weitere Details bei den zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), das Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) (nur in den USA aufrufbar) und der US-Botschaft in Havanna oder auch direkt bei den US-amerikanischen Fluglinien.
LGBTIQ
siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.
Alkoholkonsum
Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.
• Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
• Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
• Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.
Abtreibung und Eingriffe bei Schwangerschaftskomplikationen/Fehlgeburten
Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.
Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.
Rauchverbote
Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.
• Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.
Nacktbaden
Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
• Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
• Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
• Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.
Verletzung der Aufsichtspflicht
In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.
• Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.
Öffentliches Stillen
Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.
• Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.
Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.
• Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.
Prostitution
Sexuelle Handlungen mit Prostituierten sind in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.
Stalking
Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
US-Behörden setzen die Aufenthaltsgesetze konsequent um. Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) halten die US-Behörden Betroffene bei Kontrollen fest und fordern sie zur unmittelbaren Ausreise auf (direkte Zurückweisung an der Grenze). Spätere Visaanträge oder Einreisen werden abgelehnt oder es werden Einreisesperren verhängt, siehe Einreise und Zoll – Visum. Vergleichbare Maßnahmen werden bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (unabhängig von deren Umfang) ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ergriffen.
• Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
• Nehmen Sie keine Arbeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis auf – auch nicht unentgeltlich oder in geringem Umfang.
• Reisen Sie freiwillig aus, falls Sie die gewährte Aufenthaltsdauer überschritten haben sollten, und zwar vor Tätigwerden der US-Behörden. Dies ist in der Regel straffrei möglich, sofern keine sonstigen Vergehen vorliegen. Ansonsten drohen Festnahme und Abschiebung.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
• Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Siehe auch Visum/ESTA
• Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft zu den geltenden Beförderungsbedingungen.
• Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies Pflicht.
• Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos.
Visum
Siehe ESTA
Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Program https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt Ausnahmen https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Visum vor der Einreise.
Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)
Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite https://esta.cbp.dhs.gov/ bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, https://de.usembassy.gov/de/esta/ den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html sowie der ESTA-FAQ https://esta.cbp.dhs.gov/faq?focusedTopic=ESTA%20Fee%20Increashttps://esta.cbp.dhs.gov/faq?focusedTopic=ESTA%20Fee%20Increase entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig.
Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen
Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person.
Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland https://de.usembassy.gov/de/esta/ kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.
Bei Reisen zum Zweck der Teilnahme an sportlichen Programmen oder Wettkämpfen sollten Reisende die Teilnahmevoraussetzungen insbesondere mit Blick auf Vorgaben zur Geschlechtszugehörigkeit vorab prüfen.
Einreise über Kanada oder Mexiko
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde. https://cbp.gov/travel/international-visitors/esta
Einreise nach Amerikanisch-Samoa
Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei American Samoa-Immigration-info, Legal Affairs bzw. Copy-of-Entry-Permit-Waiver-Program.
Zulässige Aufenthaltsdauer
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.
Visum vor der Einreise
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den vom US-Visa Waiver Program https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/tourism-visit/visa-waiver-program.html genannten Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.
Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.
Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland. https://de.usembassy.gov/de/visa/
Einreisekontrolle
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.
Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.
Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.
Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular https://www.dhs.gov/dhs-trip ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.
Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.
• Kontaktieren Sie im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen rechtzeitig vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland.
Minderjährige
Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.
• Beachten Sie unbedingt die Hinweise der US-Behörden zu Dokumenten und Einreisevoraussetzungen für Minderjährige sowie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Es kann bereits am Abflugort zu Befragungen kommen.
• Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
• Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).
Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets bzw. Mobiltelefone dürfen nach seit 2009 geltendem US-Recht von den US-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Passwörter (auch für einzelne Apps) müssen ggf. offengelegt werden bzw. Apps müssen über biometrische Daten (Fingerabdruck/Face Scan etc.) entsperrt werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich durchleuchtet. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, falls nötig auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA. https://www.tsa.gov/travel/security-screening/whatcanibring/all
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den US-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.
Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.
Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.
• Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab oder verwenden Sie ein TSA-Kofferschloss.
• Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
• Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection CBP. https://www.cbp.gov/
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.
Tiere
Für die Einfuhr von Tieren in die USA existieren sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten Regelungen, die zu beachten sind.
Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Flughafen der Einreise/Eingangshafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versandt.
Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, sodass auch Mindest- und Höchsttemperaturen, selbst im Transit, zum Tragen kommen können.
• Informieren Sie sich über unterschiedliche Regelungen der US-Bundesstaaten und damit die an Ihrem Reiseziel geltenden Bestimmungen über das U.S. Department of Agriculture’s USDA bzw. allgemein bei der U.S. Customs and Border Protection CBP sowie über die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Informationsmaterialien/verschiedene-Sprachen/Impfkalender/impfkalender-mehrsprachig.html auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte aufgrund aktueller Ausbrüche ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den USA ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.
• Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
• Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
• Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Denguefieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520 kann durch tag- und dämmerungsaktive Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC. https://www.cdc.gov/dengue/data-research/facts-stats/index.html
Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen Östliche Pferdeencephylitis betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden und zu einer Gehirnentzündung führen. Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC. https://www.cdc.gov/eastern-equine-encephalitis/about/
West-Nil-Fieber
 kann in den Sommermonaten durch tagaktive Mücken übertragen werden.
• Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
• Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Die in den USA vorwiegend in den nördlichen und östlichen Staaten von April bis September vorkommende Erkrankung Borreliose wird durch Zecken übertragen.
• Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A) https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874 treten auch bei Reisenden auf.
• Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942 und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874 können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hantavirus-infektionen-2562872 werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC. https://www.cdc.gov/hantavirus/data-research/cases/?CDC_AAref_Val=https://www.cdc.gov/hantavirus/surveillance/index.html Eine Ansteckung mit Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878 erfolgt vorrangig über Füchse, Stinktiere und Waschbären. Vogelgrippe https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/vogelgrippe-2562888 kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
• Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
• Sollten Sie von einem Wildtier oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
• Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
• Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. Die Kosten für Tollwut-Immunglobulin sind sehr hoch (bis über 20.000 USD).
• Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
• Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
• Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Hinweis auf landestypische Gegebenheiten.
• Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/usa-node
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort. Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
• Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
• Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
• Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
• Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen über häufige Infektions- und Tropenkrankheiten https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Notfallbehandlungen erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung. Andere Behandlungen werden ohne Nachweis einer Versicherung oder Kaution oft abgelehnt.

Die medizinischen Einrichtungen sind normalerweise sehr gut.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung über mindestens 500.000 US$ sowie eine Reiserückholversicherung wird für Aufenthalte in den USA dringend empfohlen. Ebenso wird eine belastbare Kreditkarte empfohlen. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Hepatitis A und B 2 -
Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y 4 -
Tollwut 5 -
Dengue-Fieber 1 -
Malaria 3 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

 

[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[3] Das Malariarisiko ist in Florida und Texas äußerst gering. Im Juni 2023 wurden in Sarasota County mehrere lokal erworbene Malarifälle (Plasmodium vivax) bekannt. Zur Vorbeugung ist Mückenschutz erforderlich.

[4] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

Impfnachweise
Einwanderer und andere Reisende mit Visumpflicht müssen - je nach Alter - Impfschutz gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Hepatitis B, Haemophilus influenzae B, Pneumokokken und Influenza nachweisen. Derartige Impfauflagen gibt es auch für Personen, die Kindergärten, Schulen, Colleges, Ferienfreizeiten etc. besuchen oder in Gemeinschaftsunterkünften leben. Ggf. Auskünfte von der hiesigen US-Vertretung oder betreffenden Institution in den USA einholen. Touristen sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

In den nördlichen und östlichen Bundesstaaten besteht von April bis September das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die seltene Erkrankung durch das Hantavirus entsteht durch den Kontakt mit den infizierten Sekreten von Nagetieren. Schwerpunkte sind der Yosemite Nationalpark, Colorado, Washington und Wyoming. Hantavirus-Infektionen treten aber auch in Oregon, Idaho, Utah, North Dakota, Oklahoma und in Texas auf. Über die Atemwege aufgenommen, kann es zu grippeähnlichen Symptomen kommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Pest-Fälle werden vereinzelt aus dem Mittleren Westen, dem Südwesten und von der Westküste des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln, Vermeidung von Tierkontakten (Nagetiere, Katzen) sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. 

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken, besonders im Spätsommer und Herbst, übertragen. Die Ausbreitung in den USA ist nahezu flächendeckend. Es sollte für ausreichenden Mückenschutz gesorgt werden. Personen, die sich zwischen dem 1. Juni und dem 30. November eines Jahres in den USA oder Kanada aufgehalten haben, dürfen wegen der potentiellen Gefahr einer Westnil-Virus-Übertragung nach ihrer Rückkehr in Deutschland für vier Wochen kein Blut spenden.

 

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Schweiz Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja 1 Ja
Österreich Ja Nein Ja
Türkei Ja Ja Ja
Deutschland Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein.

Die Reisepässe von Teilnehmern am Visa Waiver-Programm (nur als Touristen/Geschäftsreisende oder zum Transit) müssen während des Aufenthalts bzw. bis zum Ausreisetag gültig sein.

Achtung: Seit dem 1. April 2016 benötigen Teilnehmer am Programm für die visafreie Einreise einen elektronischen Pass (e-Pass).

Hinweis: Fluggesellschaften haben zum Teil abweichende Bestimmungen und verlangen teilweise eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von 6 Monaten. Fluggesellschaften sind verpflichtet, Passagieren ausschließlich die Geschlechter "männlich" oder "weiblich" zuzuteilen.

Auch US-Bürger benötigen für die Wiedereinreise einen Reisepass.

Ausländer sollten während ihres Aufenthalts in den USA jederzeit ihren Reisepass bei sich tragen. In einigen Staaten wie in Louisiana ist es Pflicht, den Reisepass ständig bei sich zu tragen.

Achtung: Die visafreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver-Programm ist nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn sie elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sind, die über biometrische Daten in Chipform verfügen, um für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) benutzt werden zu können. Ein ESTA kann nicht mit einem vorläufigen Reisepass beantragt werden.





 

Anmerkung zum Reisepass

Hinweis: Seit dem 26. Dezember 2025 ist das Fotografieren von ausländischen Einreisenden für die elektronische Gesichtserkennung Vorschrift.

Visainformationen

Ein Visum ist für die Einreise allgemein erforderlich. Ein Visa Waiver Program (VWP) besteht u.a. für die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder. Diese können als Touristen, Transitreisende oder als Geschäftsleute für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA einreisen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen (s. Anmerkung - Einreisebestimmungen). Achtung: Seit dem 1. April 2016 benötigen Teilnehmer am Programm für die visafreie Einreise einen elektronischen Pass (e-Pass).:

Schweiz und EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien und Zypern);

Anmerkung:
Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt (US-Visit-Programm).

Einreisebestimmungen
Als Faustregel gilt: Staatsangehörige der Länder, die am Visa Waiver-Programm (VWP) (Programm zur Aufhebung der Visapflicht) der USA teilnehmen, können i.d.R. für bis zu 90 Tage als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit in die USA einreisen, wenn sie:

- im Besitz eines während des Aufenthalts gültigen e-Reisepasses sind;

- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen;

- über ein Rück- oder Weiterflugticket verfügen (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf) und

- im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis ESTA (Electronic System for Travel Authorization, s. Meldepflicht/Compulsory Registration) sind.

- Alle Reisende, die sich am 01.03.2011 oder danach im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Syrien oder Sudan aufgehalten haben bzw. als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit des Iraks, Irans, Nordkorea, Syrien oder des Sudans besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen und benötigen deshalb für Reisen in die USA ein Visum, außer sie sind u.a. Diplomaten, Geschäftsreisende, Journalisten oder Angehörige des Militärs.

Achtung: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Reisende ohne gültige ESTA-Genehmigung bereits beim Check-in zurückzuweisen.

Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen: Das Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) erfasst online die Daten von Studenten und Austauschschülern. Die SEVIS-Gebühr beträgt 350 US$ für F-/M-Visa und 220 US$ für J-1 Visa-Inhaber und betrifft die meisten Studenten und Austauschbesucher, die in SEVIS registriert sind. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) müssen zusätzlich das Antragsformular DS-160 und I-20 von allen Antragsstellern eingereicht werden.

Visum für Sprachschüler: Für Sprachreisen brauchen die Teilnehmer ein spezielles Studentenvisum. Wegen der Bearbeitungszeiten der Anträge, die sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung der Reise. 

Arbeiten in den USA: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.

Achtung: Reisende, die sich in der Vergangenheit in Kuba (am 12. Januar 2021 oder später), in Syrien, Nordkorea oder im Iran aufgehalten haben, können nicht am Visa Waiver Programm teilnehmen und müssen ein Visum beantragen. Zusätzlich müssen Reisende, die sich am 12. Januar 2021 oder später in Kuba aufgehalten haben, ihre Reiserouten in Kuba dokumentieren und fünf Jahre rückwirkend aufbewahren.
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinder und Babys benötigen ihre eigenen elektronischen Reisepässe (e-Reisepässe) für Personen unter 24 Jahren. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung. 

Österreicher: Kinder und Babys benötigen einen eigenen elektronischen Reisepass, um ohne Visum in die USA unter dem Visa Waiver Program einreisen zu können. Reisepässe für Kinder sind für Kinder unter 2 Jahren zwei Jahre lang gültig, für Kinder unter 12 Jahren fünf Jahre gültig und ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung.

Schweizer: Nur e-Reisepässe, Kinder und Babys benötigen einen eigenen elektronischen Reisepass für die visumfreie Einreise. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung.

Türken: Eigener maschinenlesbarer Reisepass mit biometrischen Daten in Verbindung mit einem Visum. Minderjährige benötigen ebenfalls eine gültige ESTA-Genehmigung.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sowie Minderjährige, die nur von einem Elternteil begleitet werden, sollten bei der Ausreise aus den USA über eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis auf Englisch des abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Elternteile verfügen.

Einreise mit Haustieren

Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss eine Einfuhrgenehmigung und ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA,  4700 River Road, Unit 39, Riverdale, MD-20737) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64) eingeholt werden.

Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigten Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.

Neue Bestimmungen für Hunde seit dem 1. August 2024: Die Bestimmungen hängen davon ab, in welchen Ländern sich der Hund innerhalb der 6 Monate vor der Einreise in die USA aufgehalten hat und in welchem Land das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. In jedem Fall muss der Hund zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 6 Monate alt sein und einen ISO-kompatiblen Mikrochip tragen. Wenn der Hund aus einem Land verbracht wird, das tollwutfrei ist oder das hinsichtlich Tollwut risikoarm ist, wird eine Bescheinigung darüber benötigt, die von einem behördlich berechtigten Tierarzt ausgestellt wurde, sowie ein Impfzertifikat gegen Tollwut, das ebenfalls von einem behördlich berechtigten Tierarzt ausgestellt wurde, sowie ein ausgefülltes CDC Hunde-Importformular. Alle Einzelheiten und weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden in die USA sind vom U.S. Centers for Disease Control and Prevention erhältlich.

Achtung: Seit dem 1. August 2024 dürfen Hunde auf Flügen in die USA zu den meisten Flughäfen nicht mehr in Passagierflugzeugen transportiert werden, weder als Handgepäck in der Kabine noch als Frachtgepäck im Frachtraum. Man kann Hunde aber als Luftfracht in die USA befördern lassen. Eine Ausnahme von dieser Regel, machen die folgenden Flughäfen, die einen Transport in Passagiermaschinen, entweder in der Kabine oder im Frachtraum erlauben: ATL (Atlanta), IAD (Washington, D.C.), JFK (New York City), LAX (Los Angeles), MIA (Miami) und PHL (Philadelphia).

Katzen benötigen in der Regel keinen Impfnachweis, jedoch verlangen viele Fluggesellschaften ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Achtung: Einige US-Staaten haben strengere Bestimmungen wie z.B. Hawaii und schreiben Quarantäne und Tollwutimpfungen für Katzen vor.

Achtung: Bei der Einreise nach Hawaii müssen Katzen und Hunde für 120 Tage in Quarantäne.

Es ist ratsam, sich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen im Einzelfall zu informieren. Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen von Tieren erteilt auf Englisch die U.S. Customs and Border Protection.

Bearbeitungsdauer

Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den Registrierungsmaßnahmen kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen.
 

Wartezeit für ein Interview: Zurzeit mindestens 3 Monate. 

Ab dem Interviewtermin in der Regel 5-7 Werktage. Im Sommer und zu Weihnachten bis zu 14 Tagen.

Der Antrag sollte möglichst 8-12 Wochen vor der geplanten Abreise online eingereicht werden und man sollte sich so früh wie möglich um einen Interviewtermin bemühen.

Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.
 

Gültigkeit

Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.
 

Transit

Nur für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s. Visum) gilt der visumfreie Transit durch die USA, wenn sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen:

- Seit dem 1. April 2016 benötigen Teilnehmer am Programm für die visafreie Einreise einen elektronischen Pass (e-Pass).

- ein ESTA für den Transit,
- bestätigtes Weiterreiseticket und gültige Einreisepapiere für das Drittland,
- der Transitraum wird nicht verlassen,
- nur die vorgeschriebenen Ankunftsflughäfen werden genutzt (Auskunft erteilen die Fluggesellschaften),
- nicht im Besitz von Reisepapieren, die ein für ungültig erklärtes U.S.-Visum enthalten.

- Alle Reisende, die sich am 01.03.2011 oder danach im Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Syrien oder Sudan aufgehalten haben bzw. als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit des Iraks, Irans, Syriens oder des Sudans besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen und benötigen deshalb für Reisen in die USA ein Visum. Auch bereits erteilte ESTA-Reisegenehmigungen für diesen Personenkreis verlieren ihre Gültigkeit. 

- Teilnahme am Secure Flight Programm.

Alle anderen Reisenden benötigen ein vorab besorgtes Transitvisum.

Visaarten und Kosten

NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.
 

Kosten

Deutsche, Österreicher und Türken:
Die folgenden Visum-Antragsgebühren gelten u. a. für Deutsche und Österreicher:

175,75 € (185 US$) (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B, C, D, F, I, J, M) Achtung: Nur Antragsteller von F-, J- oder M-Visa zahlen zusätzlich die SEVIS Gebühr.
194,75 € (205 US$) (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R).

Bezahlung der Bearbeitungsgebühr online.


Schweizer und Türken:
Die folgende Visumantragsgebühr gilt u.a. für Schweizer und Türken.

166,50 CHF (Touristen, Studenten/Austausch, Geschäfts- und Durchreisen. Visum-Kategorien B , C, C1/D, D, F, I, J, M. Achtung: Nur Antragsteller von F-, J- oder M-Visa zahlen zusätzlich die SEVIS Gebühr.
184,50 CHF (Vorübergehend Beschäftigte. Visum-Kategorien: H, L, O, P, Q, R)

Bezahlung nur per Bankkarte, Online-Banktransfer oder in bar bei der Bank. Weitere Informationen auf www.ustraveldocs.com/ch/ch-niv-paymentinfo.asp.

Antrag erforderlich

(a) Reisepass, der von Deutschen, Österreichern, Schweizern und von Staatsangehörigen der meisten europäischen Länder mindestens während des geplanten Aufenthalts gültig sein (ansonsten sechs Monate über den Aufenthalt hinaus) und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten muss.
(b) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. Mit Brille ist nur zulässig, wenn eine medizinische Bescheinigung vorliegt, dass die Brille nicht abgenommen werden darf. Eine Beschreibung der aktuellen, strengen Fotobestimmungen listet die U.S. Customs and Border Protection. Weitere Informationen sind von den amerikanischen Botschaften erhältlich.
(c) 1 elektronisches Antragsformular (Form DS-160).
(d) Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Englisch für allein reisende Minderjährige.
(e) Gebühr (kann online über das “Sofort”-System oder online mit Bankkarte oder per elektronischer Überweisung oder per Überweisung bezahlt werden) (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, ist beim Interview vorzulegen).
(f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer.
(g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes.
(h) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(i) Adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Achtung: Eventuell müssen weitere bzw. ausführlichere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, dass man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren.

Geld

Währung

1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 US$. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 Cent. (Achtung: 1-Cent-Münzen sind zwar noch im Umlauf, werden aber seit 2025 nicht mehr geprägt.)

Die 2 US-Dollar Banknote ist so selten, dass sie von Bankautomaten nicht ausgegeben wird. Sie ist ein beliebtes Sammlerobjekt, das viele Amerikaner wegen ihrer Rarität noch nie in den Händen gehalten haben.
Banknoten werden zunehmend durch farbige Scheine ersetzt. Die alten Banknoten behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen ab einem Gegenwert von 10.000 US$ (einschl. Inhaberaktien, Reiseschecks, Geldanweisungen) muss deklariert werden. Achtung: In Devisenfragen gelten miteinander verwandte Personen juristisch als eine Person.

Kreditkarten

Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Die Benutzung von Kreditkarten wird empfohlen. Man sollte zumindest eine Kreditkarte haben, da viele Hotels oder Mietwagenfirmen Vorausbezahlung verlangen, falls nicht mit Kreditkarte bezahlt wird. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks sollten in US-Dollar ausgestellt sein, denn Euro-Reiseschecks und Bargeld in Euro werden sogar in Großstädten nur in den Wechselstuben und den internationalen Flughäfen umgetauscht. Bei Bezahlung oder Einlösung von Reiseschecks wird oft ein Identitätsnachweis verlangt (in manchen Fällen auch zwei). Nicht alle Banken können Reiseschecks einlösen und einige verlangen eine bisweilen recht hohe Gebühr. Reiseschecks in US-Dollar werden ansonsten in größeren Städten von einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert. Die Differenz zum Rechnungsbetrag bekommt man in bar zurück.

Öffnungszeiten der Bank

Im Allgemeinen: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, Sa teils auch 09.00-12.00 Uhr .

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei in die USA eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarren pro Monat (ab 21 Jahren);
1 l alkoholische Getränke oder 3 Bier pro Monat (ab 21 Jahren);
Geschenke bis zum Wert von 100 US$* (jedoch keine Alkoholika und Tabakwaren).

Hinweis: Zusätzlich zu den Bestimmungen der US-Regierung hat jeder einzelne US-Staat eigene Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Alkoholika. Die genauen Bestimmungen können bei den Alcoholic Beverage Control Boards und bei den Tobacco Control Boards der einzelnen Staaten erfragt werden.

Anmerkung:
(a) [*] Die Artikel sollten nicht als Geschenke verpackt sein, da sie dem Zoll gezeigt werden müssen. Die Einfuhrbestimmung für Geschenke gilt nur einmal innerhalb von 6 Monaten für Nicht-Einwohner der USA, die länger als 72 Std. im Land bleiben. Sollte dies nicht der Fall sein, sind nur Geschenke bis zum Wert von 50 US$ zollfrei.

(b) Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 21 Jahren eingeführt werden.

(c) Nahrungsmittel, Pflanzen und landwirtschaftliche Artikel müssen deklariert werden.

(d) Medikamente in Originalverpackung mit Verschreibung für den persönlichen Gebrauch für einen Zeitraum für bis zu 90 Tagen müssen deklariert werden.
 

Verbotene Importe

Die Einfuhr der folgenden Artikel ist entweder verboten oder nur mit Sonderlizenz erlaubt:

(a) Narkotika und gefährliche Arzneimittel, die nicht aus medizinischen Gründen eingeführt werden. Wer abhängig machende Medikamente nehmen muss (Achtung: dazu gehören auch bestimmte Hustenmittel), sollte nur die für den Aufenthalt notwendige Menge und ein Attest des behandelnden Arztes in englischer Sprache mitführen.

(b) Absinth, biologische Materialien, Saatgut, Obst, Gemüse und Pflanzen (einschl. vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Gemüsearten und deren Produkte).

(c) Schusswaffen und Munition.

(d) Gefährliche Gegenstände (Feuerwerkskörper, giftige Artikel).

(e) Fleisch- und Geflügelprodukte.

(f) Pornografische Artikel.

(g) Klappmesser.

(h) Waren, aus Ländern, über die ein Embargo verhängt wurde (u. a. kubanische Zigarren, haitianische Souvenirs aus Leder sowie Gegenstände, die aus dem Iran stammen oder dorthin ausgeführt werden)
 

Quellenangaben
  • Marco Polo - USA, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2009-09, 2024-14, 2020-13, 2017-12, 2014-11
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • USA - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 13.03.2026 (Unverändert gültig seit: 22.02.2026)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 13.03.2026 (Unverändert gültig seit: 22.02.2026)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
s

Copyright und Haftungsausschluss

© 2026 MD Travel Guide - MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Seite darf ohne eine schriftliche Erlaubnis vervielfältigt werden.